top of page

Teilnahmebedinungen

1. Geltungsbereich
 

1.1 Der Pfälzerwald-Marathon legt die Bestimmungen und die Wettkampfordnung des Deutschen Leichtathletik Verbandes (DLV) zugrunde. Der Pfälzerwald-Marathon ist eine Veranstaltung vom Förderverein Pfälzerwald-Marathon e.V.


1.2 Der Teilnehmer erkennt die Teilnahmebedingungen mit seiner Anmeldung an, sie sind Bestandteil des Vertrages zwischen Teilnehmer und Veranstalter. Der Teilnehmer erkennt mit Absendung seiner Anmeldung die im Internet abrufbaren Teilnahmebedingungen an.


2. Teilnahme berechtigung
 

2.1 Startberechtigt für die Marathonläufe ist jede Person die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Teilnahme an der Marathon-Staffel und dem Nordic-Walking-Lauf ist bereits ab dem 16. Lebensjahr zulässig. Eine Teilnahme am Bambini-Lauf ist ab dem 5. Lebensjahr zulässig. Die Teilnahme unter Zuhilfenahme von technischen Hilfsmitteln und Sportgeräten ist nicht zulässig. Ausnahme bildet der Nordic-Walking-Lauf bei dem Nordic-Walking Stöcke eingesetzt werden dürfen. Zuwiderhandlungen und Gefährdungen der anderen Teilnehmer können einen Ausschluss von der Veranstaltung nach sich ziehen.

2.2 Die Teilnehmer der Marathonläufe werden in Jahrgangsklassen unterteilt, wie folgt:

Marathonläufer

Männer & Frauen

MJA     WJA
MH      WH
M30     W30
M35     W35
M40     W40
M45     W45
M50     W50
M55     W55
M60     W60
M65     W65
M70     W70
M75     W75
M80+    W80+

Marathon-Läufer

Jahrgänge

2006 - 2005
2004 - 1995
1994 - 1990
1989 - 1985
1984 - 1980
1979 – 1975
1974 – 1970
1969 - 1965
1964 - 1960
1959 - 1955
1954 - 1950
1949 - 1945

1944 -         

Ziellinie

Alter

18-19
20-29
30-34
35-39
40-44
45-49
50-54
55-59
60-64
65-69
70-74
75-79
80- und älter

Die Auszeichnungen und Ehrungen für die Marathonläufer/-innen erfolgen gesondert für die jeweiligen Jahrgangsklassen. Zusätzlich werden die Gesamtsieger der Marathondisziplinen ermittelt und mit einer Auszeichnung geehrt.
 

Für die Verbesserung des Streckenrekordes von Marathon bzw. Halbmarathon erhält sowohl der Gewinner als auch die Gewinnerin einen Sondergeldpreis. Sollte der Streckenrekord nicht unterboten werden, wird das Geld jeweils unter den ersten drei des Marathons bzw. Halbmarathons verteilt.



2.3 Einteilung der Staffelteilnehmer
An den Staffelwettbewerben können weibliche, männliche und gemischte Mannschaften teilnehmen. Es werden die 5 Einlaufschnellsten in jeder Mannschaftsart mit Sachpreisen geehrt. Mindestalter für die Teilnahme an einer Staffel sind 16 Jahre, wobei mindestens ein Athlet 18 oder älter sein muss. Das Alter ergibt sich aus dem Geburtsjahr.

2.4 Die Teilnehmer am Schüler/Bambinilauf werden wie folgt in Jahrgangsklassen unterteilt:

Kid ' s spielen im Freien

Männer & Frauen

M - W 15
M - W 14
M - W 13
M - W 12
M - W 11
M - W 10
M - W 09
M - W 08
M - W 07
M - W 06
M - W 05

Kinder laufen

Jahrgänge

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

Kinder laufen

Alter

15

14

13

12

11

10

9

8

7

6

5 & jünger

Jeder Teilnehmer erhält eine Finishermedaillie und eine persönliche Urkunde. Die prozentual teilnahmestärkste Schule erhält den Wanderpokal. Sobald eine Schule dreimal den Wanderpokal erhalten hat geht er in den Besitz der Schule über.

2.5 Der Teilnehmer versichert, dass ihm seine gesundheitliche Verfassung eine Teilnahme am Pfälzerwald-Marathon ermöglicht. Er versichert auch, dass er sich während des Laufes weder von Personen auf Fahrrädern oder anderen Fahrzeugen begleiten lässt.

2.6 Der Veranstalter trägt Sorge dafür, dass im Abstand von ca. 5 km jeweils ein Versorgungsstand eingerichtet ist. Dort wird der Teilnehmer mit Getränken (Wasser, Tee und isotonische Getränke) und Nahrung (Obst und Energieriegel) versorgt. An den Versorgungspunkten ist für medizinische Betreuung durch Sanitätsdienste gesorgt. Am Ziel steht ebenfalls ein Versorgungspunkt zur Verfügung. Je nach Bedarf können weitere Versorgungsstellen eingerichtet werden. Darüber hinaus ist die medizinische und physiotherapeutische Betreuung am Ziel ebenfalls gewährleistet.

2.7 Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.

3. Anmeldung und Zahlung

3.1 Die Anmeldung zum Pfälzerwald-Marathon kann Online über die Internetpräsenz des Veranstalters oder in schriftlicher Form per Post und Fax erfolgen. Darüber hinaus ist auch eine persönliche Anmeldung vor Ort zu den Öffnungszeiten des Startbüros möglich.

3.2 Für die Überweisung der Teilnahmegebühren ist der Athlet selbst verantwortlich. Eine Anmeldung ist erst vollständig und gültig, wenn die gesamten Teilnahmegebühren (zzgl. der gebuchten Zusatzleistungen) an den Veranstalter entrichtet sind. Eine Barzahlung ist lediglich bei Anmeldung am Veranstaltungstag möglich. Die Startgebühren beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer.

3.3 Der Teilnehmer erhält nach Eingang der Anmeldung eine schriftliche Anmeldebestätigung. Bei Online-Anmeldungen erfolgt dies per E-Mail. Diese Bestätigung wird zur Ausgabe der Startunterlagen vor Veranstaltungsbeginn benötigt und ist entsprechend aufzubewahren. Eine Ausgabe der Startunterlagen ohne Startbestätigung kann nicht gewährleistet werden. Alternativ ist der Personalausweis vorzulegen. Sobald die Zahlung beim Veranstalter eingegangen ist, wird der Teilnehmer in der Teilnehmerliste der Internetpräsenz eingetragen

3.4 Die Teilnahme und die Startnummer sind nicht übertragbar. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren bei Nichtteilnahme oder Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt besteht nicht.

3.5 Der Teilnehmer kann sich für die Rückerstattung der Teilnahmegebühren versichern. Für einen Beitrag von 5,00€, welche zusätzlich zu den Startgebühren gerechnet werden, werden ausschließlich die gezahlten Startgebühren zurück erstattet.

4. Haftung

4.1 Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer; eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt dabei nicht.

4.2 Der Veranstalter haftet nur für fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Die Haftung für nur fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig verursachte Personenschäden, ist der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Der Veranstalter haftet nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

4.3 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme am Pfälzerwald-Marathon. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.

5. Datenschutz

5.1 Die vom Teilnehmer gemachten Angaben zur Person, werden gespeichert und nur zu Abwicklung der Veranstaltung genutzt. Dies gilt insbesondere für die Zahlungsabwicklung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28).

5.2 Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden bzw. zu Werbezwecken genutzt werden dürfen.

5.3 Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden.

5.4 Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Vereins, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.

6. Zeitmessung und Startnummer

6.1 Die Zeitmessung erfolgt manuell per Brutto-Zeitmessung. Durchgeführt wird die Zeitmessung von dem beauftragten Unternehmen. Die Ergebnisse werden auf unserer Internetplattform www.pfaelzerwald-marathon.de nach der Veranstaltung veröffentlicht und sind dort einsehbar. Zusätzlich werden Sie auf weiteren relevanten Internetplattformen eingestellt. Die Zeitmessung bei dem Nordic-Walking- und Bambini-Lauf erfolgt manuell. Auch diese Ergebnisse werden im Internet nach Veranstaltung veröffentlicht.

6.2 Der Teilnehmer muss die ihm zugeteilte Startnummer gut sichtbar auf seinem Oberkörper (Brustseite) tragen. Wird diese Startnummer verändert oder der Werbeaufdruck unkenntlich gemacht, so kann der Teilnehmer ausgeschlossen und von der Wertung disqualifiziert werden. Es gelten im Übrigen die weiteren Bestimmungen der Deutschen Leichtathletikordnung für Wettkämpfe.

bottom of page